Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle die durch Temado Fitness Support UG, vertreten durch Marcel Schöpe (im Folgenden als MS Video Produktion bezeichnet) zu erbringenden Leistungen, insbesondere für die Produktion von Filmen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsgrundlagen

2.1. Sämtliche von MS Video Produktion abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung sind diese verbindlich. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und MS Video Produktion bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail als Auftragsbestätigung ist ebenso rechtskräftig. Mit schriftlicher Bestätigung ist der Vertrag geschlossen. 2.2. Mit der Auftragsvergabe erklärt der Auftraggeber, dass er die von MS Video Produktion erstellte Angebotskonzeption und die dem Angebot zugrunde liegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlagen für den Vertrag anerkennt.

§3 Leistungserbringung

3.1. Der Leistungsumfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Leistungsangebot von MS Video Produktion, den mit dem Auftraggeber individuell vereinbarten Arbeiten und dem daraus resultierenden schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. 3.2. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung sind gesondert zu vereinbaren und werden je nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet. MS Video Produktion kann die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Leistung nicht zustande, so wird MS Video Produktion den Auftrag entsprechend der getroffenen Vereinbarung ausführen. 3.3. Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung bzw. Ergänzung des Leistungsgegenstandes. 3.4. Sollte MS Video Produktion durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist MS Video Produktion zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.5. Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. 3.6. Nach Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber sind alle bis dahin entrichteten Arbeiten in vollem Umfang durch den Kunden zu bezahlen. Darüber hinaus sind entstandene Kosten zu entrichten, etwa entstandene Stornierungsgebühren für Miettechnik, Fahrzeuge, Versicherungen o.ä. Die Stornogebühren betragen in der Regel bei einem Rücktritt ab 2 Tage vor Auftragstermine 50% des Preises, ab 24 Stunden vor Auftragstermin 100% des Preises.

§4 Herstellung

4.1. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehbuches. Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Films spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.
  • Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt MS Video Produktion. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch MS Video Produktion befolgt wurden.
  • Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

§5 Kooperationspflichten

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, MS Video Produktion bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstü Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die MS Video Produktion und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber MS Video Produktion und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten.
  • Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist MS Video Produktion ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

§6 Lieferzeiten und Termine

6.1. Alle von MS Video Produktion angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von MS Video Produktion ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. MS Video Produktion bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. 6.2. Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die nicht zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne ein Verschulden, Nichtbelieferung von Zulieferern), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem MS Video Produktion auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet. 6.3. MS Video Produktion gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 20 Arbeitstage betragen.

§7 Abnahme

7.1. Bei der Lieferung und Leistung ist MS Video Produktion berechtigt, vom Auftragsgeber eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. 7.2. Der Auftraggeber hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.

§8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist maximal 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.2. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MS Video Produktion. 8.3. Alle angebotenen Arbeitszeiten sind geschätzte Arbeitszeiten, Mehrstunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde wird darüber rechtzeitig durch MS Video Produktion informiert. 8.4. Tagespreise beziehen sich auf 10 Arbeitsstunden inkl. einer Stunde Pause. Überstunden werden ab der 11. Stunde mit 25%, aber der 12. Stunde mit 50% Basispreis pro angefangene Stunde kalkuliert. 8.5. Die von MS Video Produktion im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach §2 unverändert bleiben. 8.6. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. 8.7. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Annahme des Angebotes ein Drittel des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Die zweite Abschlagszahlung wird mit Beginn der Dreharbeiten und die Schlussrechnung nach Fertigstellung des Projektes gestellt werden. Jede Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen fällig. 8.9. Fremdkosten Dritter können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

§9 Zahlungsverzug

9.1. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung. 9.2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet MS Video Produktion vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €.

§10 Haftung

An MS Video Produktion übergebene Gegenstände und Materialien werden von MS Video Produktion grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. MS Video Produktion haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

§11 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

11.1. Das Rohmaterial und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von MS Video Produktion. 11.2. Alle von MS Video Produktion für die Produktion erstellten Rohdaten sowie Rohdateien und Projektdateien werden von MS Video Produktion mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. 11.3. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

§12 Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

12.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von MS Video Produktion erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von MS Video Produktion (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. 12.2. Von MS Video Produktion gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch MS Video Produktion gestattet. 12.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MS Video Produktion von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und MS Video Produktion entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von MS Video Produktion aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung. 12.4. Der Auftraggeber räumt MS Video Produktion das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, zum Beispiel in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage.

§13 Gewährleistungsanspruch

13.1. Der Auftraggeber hat MS Video Produktion auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. 13.2. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen
keinen Gewährleistungsanspruch. 13.3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch MS Video Produktion hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 13.4. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von MS Video Produktion zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

§14 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

§15 Zusatzleistungen

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im Kostenvoranschlag / Angebot erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

§16 Personenbezogene Daten

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei MS Video Produktion zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz). Der Auftraggeber nimmt die Datenschutzerklärung an.

§17 Sonstige Vereinbarungen

MS Video Produktion ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. MS Video Produktion hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

§18 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von MS Video Produktion. Der Gerichtsstand ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann MS Video Produktion auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.

§19 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken   Stand: Juli 2021